Schliessung des Zuchtbuchs Irish Tinker
per 01.01.2010
 

 

Liebe Besitzer der Rasse Irish Tinker.
Bis zum 31.12.2009 könnt ihr eure Irish Tinker noch ins Zuchtbuch des Special Color Schweiz eintragen lassen, auch wenn keine Angaben von Eltern da sind.
 
Ab dem 01.01.2010 werden nur noch Irish Tinker aufgenommen aus einer nachgewiesenen Tinkeranpaarung.
Dass heisst, Vater und Mutter müssen bekannt sein und Papiere des Irish Tinker besitzen (auch ohne Angaben deren Eltern).
AUSNAHME:  Irish Tinker die aus IRLAND ODER ENGLAND IMPORTIERT wurden.
Diese brauchen nachweislich eine Importbescheinigung.
ANDERE LÄNDER: Nach wie vor können Irish Tinker eingetragen werden, wenn via DNA eine Tinkeranpaarung vorliegt.
Es müsste also via Gentest nachgewiesen werden, dass die Eltern Tinker sind und in einem Zuchtbuch eingetragen wurden.
TINKER AUS ANDEREN VERBÄNDEN DEREN ZUCHTBUCH NICHT GESCHLOSSEN IST:
Falls an einer Zuchtschau oder Körung festgestellt wird, dass das Pferd nicht dem
Tinkerstandart entspricht, behält sich der Special Color Schweiz das Recht vor, das Pferd in die dementsprechenden Sektion umzuteilen.
 
Ab 01.01.2010 werden keine Irish Tinker ohne Papiere mehr eingetragen. Sie müssen die 1. Generation aufweisen.
Alle Pferde ohne 1. Generation werden in die Sektion J (Kaltblut) oder G (Reitpferd) eingeteilt!